Wie lange dauert es, ein Haus leer zu räumen?
Die Dauer, ein Haus komplett zu räumen, hängt von Größe, Zustand, Umfang des Hausrats und eventuellen Besonderheiten (zum Beispiel Messi-Haushalt oder separate Nebengebäude) ab. Bei einer typischen Haushaltsauflösung durch ein erfahrenes Unternehmen wie die Rümpelmannschaft Köln dauert das Leerräumen eines durchschnittlichen Einfamilienhauses in den meisten Fällen etwa zwei bis drei Tage.
Kleine Häuser oder Haushalte mit wenig Inventar können oft schon in einem Tag vollständig geräumt werden. Größere, stark vollgestellte oder sehr verschmutzte Häuser benötigen entsprechend mehr Zeit – teilweise bis zu einer Woche, insbesondere bei Sonderfällen.
Eine professionelle Entrümpelungsfirma kann den genauen Zeitrahmen nach einer kostenlosen Besichtigung vor Ort verbindlich einschätzen und garantiert eine schnelle, zuverlässige und fachgerechte Räumung – inklusive Abtransport, Entsorgung und besenreiner Übergabe.
Warum wird eine Wohnung polizeilich versiegelt?
Eine Wohnung wird polizeilich versiegelt, um sie nach einem Todesfall oder in besonderen Ausnahmesituationen vor unbefugtem Zutritt zu schützen. Hauptgründe für eine Versiegelung sind:
Verdacht auf ein Verbrechen, ungeklärte Todesursache oder laufende Ermittlungen (die Wohnung bleibt versiegelt, bis die Spurensicherung abgeschlossen ist).
Sicherung von Eigentum und Nachlass, wenn die Erbenfolge noch nicht geklärt ist oder um Streitigkeiten unter möglichen Erben zu vermeiden (Erbenschutz).
Schutz von Beweismitteln und Verhinderung von Siegelbruch (das eigenmächtige Öffnen eines polizeilich versiegelten Bereichs ist strafbar).
Solange das Siegel besteht, darf die Wohnung nur nach ausdrücklicher Genehmigung der Polizei oder des Amtsgerichts betreten werden. Die Versiegelung wird aufgehoben, sobald die Ermittlungen oder Nachlassangelegenheiten geklärt sind.
Wann nach Sterbefall darf man die Wohnung leer räumen?
Nach einem Sterbefall darf die Wohnung grundsätzlich dann geräumt werden, wenn die Erben ihre Erbenstellung nachweisen können, etwa durch einen Erbschein oder ein notarielles Testament. Sobald dieser Nachweis vorliegt, haben Erben das alleinige Recht, die Wohnung zu betreten, zu räumen und über den Nachlass zu verfügen.
Ohne vorhandene Erben oder wenn das Erbe ausgeschlagen wurde, setzt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger ein, der die Wohnung räumen und verwerten darf. Bis dahin sind keine Dritten – auch der Vermieter nicht – berechtigt, eigenmächtig zu räumen. In Notfällen (zum Beispiel Gefahr für das Gebäude) kann der Vermieter allerdings mit gerichtlicher Erlaubnis vorher Zugang erlangen.
Kurzum: Die Wohnung sollte nach einem Sterbefall erst dann geräumt werden, wenn die Erbenstellung rechtssicher geklärt ist oder ein Nachlasspfleger eingesetzt wurde.
Welche Sachen bleiben, wenn die Wohnung geräumt wird?
Wenn eine Wohnung geräumt wird, gilt grundsätzlich: Alle beweglichen Gegenstände des Mieters müssen entfernt werden. Allerdings kann das sogenannte Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) greifen, falls offene Mietforderungen bestehen. In diesem Fall darf der Vermieter bestimmte Gegenstände des Mieters in der Wohnung als Sicherheit zurückbehalten.
Zu den durch das Vermieterpfandrecht betroffenen Sachen zählen:
Bewegliche Gegenstände, die dem Mieter gehören (Möbel, Elektrogeräte, Wertgegenstände, Kunst).
Ausgenommen sind jedoch unpfändbare Sachen, wie Kleidung, alltägliche Haushaltsgeräte (Waschmaschine, Bett) und Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf oder zur Berufsausübung unverzichtbar sind.
Was ist eine kalte Räumung?
Eine kalte Räumung bezeichnet im Mietrecht die eigenmächtige und unrechtmäßige Räumung einer Wohnung durch den Vermieter ohne gerichtlichen Räumungstitel. Das bedeutet: Der Vermieter räumt die Wohnung, entfernt das Eigentum des Mieters, wechselt das Schloss oder setzt neue Mieter ein, obwohl kein Gerichtsvollzieher und kein offizieller Räumungstitel vorliegt.
Dieses Vorgehen ist in Deutschland verboten und gilt als unerlaubte Selbsthilfe beziehungsweise verbotene Eigenmacht des Vermieters. Kalte Räumungen können gravierende rechtliche Folgen haben: Der Vermieter haftet verschuldensunabhängig für den entstandenen Schaden und kann sowohl zu hohen Schadensersatz- als auch zu Schmerzensgeldzahlungen verpflichtet werden – in Einzelfällen drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen.